Oldtimer-Einstufung nach §23 StVZO
Wollen Sie für Ihr Schmuckstück eine Einstufung als Oldtimer nach §23 StVZO, dann sind Sie bei uns an der richtigen Adresse. Für die Einstufung ist ein Gutachten zur Oldtimer-Bewertung notwendig, welches unsere KÜS-Prüfingenieure mit fundierten Fachkenntnissen erstellen. Mit diesem Gutachten können Sie dann bei der Zulassungsstelle ein H- oder rotes 07-Kennzeichen erhalten.
Vorab empfehlen wir einen Blick in die Richtlinie zum § 23 StVZO.
Hier ist sehr übersichtlich ausgeführt, welche Kriterien ein Fahrzeug erfüllen muss, um als Oldtimer eingestuft werden zu können. Somit können Sie sich langes und oft irreführendes Suchen in Internetforen sparen und sind immer auf dem neuesten Stand zum Thema Oldtimer-Bewertung.